Kilometerpauschale 2026: 30 Cent für Dienstreisen, 38 Cent für den Arbeitsweg
Stand: Oktober 2026
Für Dienstreisen mit dem eigenen Auto gelten 2026 weiterhin 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Die Erhöhung auf 0,38 € betrifft nur den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, die Entfernungspauschale.
Die Sätze 2026
| Fahrt | Satz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Dienstreise mit eigenem Auto | 0,30 € je gefahrenem km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG |
| Dienstreise mit Motorrad, Moped, E-Scooter | 0,20 € je gefahrenem km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG |
| Arbeitsweg (Entfernungspauschale) | 0,38 € je Entfernungs-km ab dem ersten km | § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG |
Bei Dienstreisen zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg. Bei der Entfernungspauschale zählt nur die einfache Strecke.
Beispiel: Kundentermin in Kiel
| Posten | Wert |
|---|---|
| Hamburg–Kiel und zurück | 196 km |
| Satz | 0,30 €/km |
| Erstattung | 58,80 € |
Der Arbeitgeber kann den Betrag steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Zahlt er weniger, setzt du die Differenz als Werbungskosten an.
Dienstwagen: keine Kilometerpauschale
Fährst du einen Firmenwagen, gibt es keine Kilometerpauschale. Stattdessen erstattet der Arbeitgeber Tank- oder Ladekosten. Wie das beim Laden zu Hause seit 2026 läuft, steht im Ratgeber Dienstwagen zu Hause laden.
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Gratis im App StoreQuellen: § 9 EStG, § 3 Nr. 16 EStG, Taxmaro: Kilometerpauschale 2026
Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Lohnsteuer-Richtlinien und die Regelung deines Arbeitgebers.