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Kilometerpauschale 2026: 30 Cent für Dienstreisen, 38 Cent für den Arbeitsweg

Stand: Oktober 2026

Für Dienstreisen mit dem eigenen Auto gelten 2026 weiterhin 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Die Erhöhung auf 0,38 € betrifft nur den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte, die Entfernungspauschale.

Die Sätze 2026

FahrtSatzRechtsgrundlage
Dienstreise mit eigenem Auto0,30 € je gefahrenem km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG
Dienstreise mit Motorrad, Moped, E-Scooter0,20 € je gefahrenem km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG
Arbeitsweg (Entfernungspauschale)0,38 € je Entfernungs-km ab dem ersten km§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG

Bei Dienstreisen zählt jeder gefahrene Kilometer, also Hin- und Rückweg. Bei der Entfernungspauschale zählt nur die einfache Strecke.

Beispiel: Kundentermin in Kiel

PostenWert
Hamburg–Kiel und zurück196 km
Satz0,30 €/km
Erstattung58,80 €

Der Arbeitgeber kann den Betrag steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). Zahlt er weniger, setzt du die Differenz als Werbungskosten an.

Dienstwagen: keine Kilometerpauschale

Fährst du einen Firmenwagen, gibt es keine Kilometerpauschale. Stattdessen erstattet der Arbeitgeber Tank- oder Ladekosten. Wie das beim Laden zu Hause seit 2026 läuft, steht im Ratgeber Dienstwagen zu Hause laden.

Kilometer automatisch zur Reise

DuBizUnterwegs rechnet die Kilometerpauschale für jede Dienstreise aus und erkennt, ob du privat oder mit Firmenwagen fährst. Alles landet im Monats-PDF.

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Quellen: § 9 EStG, § 3 Nr. 16 EStG, Taxmaro: Kilometerpauschale 2026

Alle Angaben ohne Gewähr, sie ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich sind Gesetz, Lohnsteuer-Richtlinien und die Regelung deines Arbeitgebers.